TIPPGEBER
IHR TIPP IST UNS VIEL WERT
GEMEINSAM VON IHREM TIPP PROFITIEREN
Kennen Sie jemanden, der gerade über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt? Vielleicht hat jemand in Ihrem Bekanntenkreis eine Immobilie geerbt und weiß nicht, wie es mit dieser weitergehen soll. Dann teilen Sie uns diese Informationen mit — wir belohnen Sie dafür!
Als Tippgeber haben Sie die Möglichkeit, eine attraktive Provision zu verdienen, sobald wir infolgedessen die Immobilie erfolgreich verkaufen können. Sie werden finanziell belohnt, indem Sie uns einfach einen Tipp geben, alles Weitere erledigen wir! Der Vorteil für Sie: Sie gehen kein Risiko ein. Es fallen keine Gebühren an und Sie gehen keine finanziellen Verpflichtungen ein. Sie geben uns einen Tipp und erhalten bei erfolgreichem Verkauf der Immobilie Ihre Tippgeberprovision.
1. Tippabgabe
Sie reichen Ihren Tipp mit Hilfe unseres nachfolgendem Formulars bei uns ein.
2. Prüfung
Wir prüfen umgehend, ob uns die Immobilie bereits bekannt ist.
3. Verkauf
Wir werden mit dem Verkauf beauftragt und finden einen Käufer.
4. Provision
Nach Kaufvertragsabschluss erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.
HÖHE IHRER TIPPGEBERPROVISION
Berechnen Sie mit unserem Beispielrechner die Höhe Ihrer Tippgeberprovision. Die Werte basieren auf der Annahme einer vereinbarten Käuferprovision von 3,57 % inkl. MwSt. und einer Verkäuferprovision von 3,57 % inkl. MwSt. des ausgewählten Verkaufspreises.
Die Höhe Ihrer Tippgeberprovision beträgt 10% von unserer Nettoprovision.
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* Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Darstellung um ein Berechnungsbeispiel handelt. Die genaue Höhe Ihrer Tippgeberprovision ergibt sich aus dem tatsächlich beurkundeten Verkaufspreis und der mit Verkäufer und Käufer vereinbarten Nettoprovision.
FORMULAR FÜR TIPPGEBER
Voraussetzungen & Hinweise:
- Das Objekt ist uns bisher nicht bekannt.
- Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
- Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (Mandantschaft o.ä.).
- Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
- Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden.
- Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber/Tippgeber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.
Fragen & Antworten:
Nachfolgend haben wir wichtige Fragen und die entsprechende Antworten für potenzielle Tippgeber zusammengestellt:
Der Tippgeber muss folgende Punkte erfüllen:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Sie sind über 18 Jahre alt.
- Sie verfügen über ein Bankkonto zur Überweisung der Provision.
Es ist erlaubt, dass der Eigentümer ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Empfehlungen für Ihre eigene Immobilie oder die Immobilie Ihres Lebenspartners nicht vergüten können.
Wir vermitteln Immobilien aller Art. Daher spielt es keine Rolle, ob Sie als Tippgeber eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, eine Kapitalanlage, ein Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus anbieten.
Das Objekt sollte im Großraum Ulm / Neu-Ulm liegen. Bei anderen Standorten behalten wir uns vor, dem Tipp nicht nachzugehen.
Sie können Ihren Tipp über das “Formular für Tippgeber” einreichen. Natürlich können Sie uns auch direkt anrufen oder eine E‑Mail schreiben.
Wir prüfen zunächst, ob uns die von Ihnen empfohlene Immobilie schon bekannt ist oder ob sie bereits öffentlich angeboten wird. Ist dies nicht der Fall, setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbaren einen Beratungstermin. Wird uns ein Verkaufsauftrag erteilt, beginnen wir mit dem Verkauf der Immobilie. Selbstverständlich halten wir Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
Sobald die Immobilie notariell beurkundet wurde, erhalten Sie eine E‑Mail von uns.
Nach Abschluss des Kaufvertrags und Zahlungseingang der vereinbarten Provisionen von Verkäufer und Käufer überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto.
Anschrift
Fiducia Immobilien GmbH
Herdbruckerstraße 11
89073 Ulm
Kontakt
T. 0731 — 880 150 70
F. 0731 — 880 150 77
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