TIPP­GE­BER

IHR TIPP IST UNS VIEL WERT

GEMEIN­SAM VON IHREM TIPP PROFITIEREN

Ken­nen Sie jeman­den, der gera­de über den Ver­kauf sei­ner Immo­bi­lie nach­denkt? Viel­leicht hat jemand in Ihrem Bekann­ten­kreis eine Immo­bi­lie geerbt und weiß nicht, wie es mit die­ser wei­ter­ge­hen soll. Dann tei­len Sie uns die­se Infor­ma­tio­nen mit — wir beloh­nen Sie dafür!

Als Tipp­ge­ber haben Sie die Mög­lich­keit, eine attrak­ti­ve Pro­vi­si­on zu ver­die­nen, sobald wir infol­ge­des­sen die Immo­bi­lie erfolg­reich ver­kau­fen kön­nen. Sie wer­den finan­zi­ell belohnt, indem Sie uns ein­fach einen Tipp geben, alles Wei­te­re erle­di­gen wir! Der Vor­teil für Sie: Sie gehen kein Risi­ko ein. Es fal­len kei­ne Gebüh­ren an und Sie gehen kei­ne finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen ein. Sie geben uns einen Tipp und erhal­ten bei erfolg­rei­chem Ver­kauf der Immo­bi­lie Ihre Tippgeberprovision.

 1. Tippabgabe

Sie rei­chen Ihren Tipp mit Hil­fe unse­res nach­fol­gen­dem For­mu­lars bei uns ein.

 2. Prüfung

Wir prü­fen umge­hend, ob uns die Immo­bi­lie bereits  bekannt ist.

 3. Verkauf

Wir wer­den mit dem Ver­kauf beauf­tragt und fin­den einen Käufer. 

4. Pro­vi­si­on

Nach Kauf­ver­trags­ab­schluss erhal­ten Sie Ihre Tippgeberprovision.

HÖHE IHRER TIPPGEBERPROVISION

Berech­nen Sie mit unse­rem Bei­spiel­rech­ner die Höhe Ihrer Tipp­ge­ber­pro­vi­si­on. Die Wer­te basie­ren auf der Annah­me einer ver­ein­bar­ten Käu­fer­pro­vi­si­on von 3,57 % inkl. MwSt. und einer Ver­käu­fer­pro­vi­si­on von 3,57 % inkl. MwSt. des aus­ge­wähl­ten Verkaufspreises.

Die Höhe Ihrer Tipp­ge­ber­pro­vi­si­on beträgt 10% von unse­rer Nettoprovision.

€100,000.00

€0.00

* Bit­te beach­ten Sie, dass es sich bei die­ser Dar­stel­lung um ein Berech­nungs­bei­spiel han­delt. Die genaue Höhe Ihrer Tipp­ge­ber­pro­vi­si­on ergibt sich aus dem tat­säch­lich beur­kun­de­ten Ver­kaufs­preis und der mit Ver­käu­fer und Käu­fer ver­ein­bar­ten Nettoprovision.

FOR­MU­LAR FÜR TIPPGEBER

Vor­aus­set­zun­gen & Hinweise:

  • Das Objekt ist uns bis­her nicht bekannt.
  • Das Objekt wird bis­her noch nicht ver­mit­telt oder öffent­lich angeboten.
  • Sie als Tipp­ge­ber unter­lie­gen nicht dem Stan­des­recht. Sie haben kein beson­de­res Ver­trau­ens­ver­hält­nis zu dem Eigen­tü­mer (Man­dant­schaft o.ä.).
  • Erreicht/en die Tipp­ge­ber-Pro­vi­si­on/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Pri­vat­per­so­nen dazu ver­pflich­tet, die­se als sons­ti­ge Ein­künf­te nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Soll­ten Sie häu­fi­ger als gele­gent­lich als Tipp­ge­ber aktiv sein, kön­nen die Tipp­ge­ber-Pro­vi­sio­nen umsatz­steu­er­pflich­tig wer­den. Wir bit­ten Sie, uns in die­sem Fall dar­auf hin­zu­wei­sen, um die Pro­vi­si­on umsatz­steu­er­lich kor­rekt über­wei­sen zu können.
  • Per­sön­li­che Daten dür­fen nur mit Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den (§ 28 Abs. 3 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz). Die Kon­takt­da­ten des poten­zi­el­len Ver­käu­fers und des­sen Ver­kaufs­ab­sicht dür­fen daher nur mit Ein­ver­ständ­nis des Betrof­fe­nen mit­ge­teilt werden.
  • Die Akqui­se von Kun­den (z.B. Eigen­tü­mer als Ver­käu­fer) ist wett­be­werbs­wid­rig, wenn die Akqui­se durch Beläs­ti­gung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggres­si­ver Wei­se erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu ver­mei­den, dass der Laienwerber/Tippgeber eine unzu­läs­si­ge Kalt­ak­qui­se durch unauf­ge­for­der­te Anru­fe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täu­schung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.

Fra­gen & Antworten:

Nach­fol­gend haben wir wich­ti­ge Fra­gen und die ent­spre­chen­de Ant­wor­ten für poten­zi­el­le Tipp­ge­ber zusammengestellt:

Der Tipp­ge­ber muss fol­gen­de Punk­te erfüllen:

  • Sie sind eine natür­li­che Person.
  • Sie sind über 18 Jah­re alt.
  • Sie ver­fü­gen über ein Bank­kon­to zur Über­wei­sung der Provision.

Es ist erlaubt, dass der Eigen­tü­mer ein Bekann­ter oder Ver­wand­ter von Ihnen ist. Bit­te beach­ten Sie jedoch, dass wir Emp­feh­lun­gen für Ihre eige­ne Immo­bi­lie oder die Immo­bi­lie Ihres Lebens­part­ners nicht ver­gü­ten können.

Wir ver­mit­teln Immo­bi­li­en aller Art. Daher spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Tipp­ge­ber eine Woh­nung, ein Ein­fa­mi­li­en­haus, eine Kapi­tal­an­la­ge, ein Grund­stück oder ein Mehr­fa­mi­li­en­haus anbieten.

Das Objekt soll­te im Groß­raum Ulm / Neu-Ulm lie­gen. Bei ande­ren Stand­or­ten behal­ten wir uns vor, dem Tipp nicht nachzugehen.

Sie kön­nen Ihren Tipp über das “For­mu­lar für Tipp­ge­ber” ein­rei­chen. Natür­lich kön­nen Sie uns auch direkt anru­fen oder eine E‑Mail schreiben.

Wir prü­fen zunächst, ob uns die von Ihnen emp­foh­le­ne Immo­bi­lie schon bekannt ist oder ob sie bereits öffent­lich ange­bo­ten wird. Ist dies nicht der Fall, set­zen wir uns mit dem Eigen­tü­mer in Ver­bin­dung und ver­ein­ba­ren einen Bera­tungs­ter­min. Wird uns ein Ver­kaufs­auf­trag erteilt, begin­nen wir mit dem Ver­kauf der Immo­bi­lie. Selbst­ver­ständ­lich hal­ten wir Sie wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses auf dem Laufenden.

Sobald die Immo­bi­lie nota­ri­ell beur­kun­det wur­de, erhal­ten Sie eine E‑Mail von uns.

Nach Abschluss des Kauf­ver­trags und Zah­lungs­ein­gang der ver­ein­bar­ten Pro­vi­sio­nen von Ver­käu­fer und Käu­fer über­wei­sen wir Ihnen die Tipp­ge­ber-Pro­vi­si­on direkt auf Ihr Konto.

Anschrift

Fidu­cia Immo­bi­li­en GmbH
Herd­bru­cker­stra­ße 11
89073 Ulm 

Kon­takt

T. 0731 — 880 150 70
F. 0731 — 880 150 77
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IVD
Seit 2010 sind wir Mit­glied im Immo­bi­li­en­ver­band Deutsch­land / IVD, Regi­on Süd. Die Mit­glied­schaft gilt als Mar­ken­zei­chen qua­li­fi­zier­ter Immo­bi­li­en­mak­ler, Ver­wal­ter und Sach­ver­stän­di­ger. Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fort­bil­dungs­ver­pflich­tun­gen, kön­nen sämt­li­che Mit­glie­der des Ver­ban­des nach­hal­tig erfüllen. 
BPA

Euro­pas größ­tes Immo­bi­li­en-Maga­zin zeich­net Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men aus aller Welt mit Ihrem begehr­ten Qua­li­täts­sie­gel BEL­LE­VUE BEST PRO­PER­TY AGENTS aus. Wir freu­en uns seit 2014 bis 2021 jähr­lich die­se wert­vol­le Aus­zeich­nung erhal­ten zu haben!

IDA-2022
Der IDA ist ein Qua­li­täts­sie­gel für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft und wird bereits seit 2016 vom Bun­des­ver­band für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft ver­ge­ben. Die Jury der Deut­schen Immo­bi­li­en­mes­se hat uns im Jahr 2022 zum Immo­bi­li­en-Dienst­leis­ter-Award IDA nomi­niert und ausgezeichnet. 
TOP-Makler
Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin FOCUS hat uns in Zusam­men­ar­beit mit Sta­tis­ta in den Jah­ren 2020 und 2022 zum TOP-Immo­bi­li­en­mak­ler für die Regi­on Ulm aus­ge­zeich­net. Bei Deutsch­lands größ­ter Mak­ler­be­wer­tung wer­den ins­ge­samt 1.000 Immo­bi­li­en­mak­ler im gesam­ten Bun­des­ge­biet prämiert. 

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